Vertragsbedingungen Tausch- und Waschservice

Vertragsbedingungen Mattenservice

1. Können Leistungen nicht erbracht werden, aus Gründen, welche die TTS GmbH oder das von ihr beauftragte Unternehmen nicht zu vertreten hat, so wird die beauftragte Leistung berechnet.

2. Die Sauberlaufmatten sind im Kundeneigentum

3. Der Service umfasst Anlieferung/Austausch der Matten. Der normale Verschleiß ist bei Mietmatten im Preis enthalten.

4. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahr(e). Diese verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht ein Vertragspartner unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Vertragsende kündigt. Kündigung und Vertragsänderung bedürfen der Schriftform.

5. Zahlungen erfolgen ohne Abzug nach Rechnungsstellung.

6. Gerichtsstand ist Fürth/Bayern.

7. Preisgarantie für mindestens 12 Monate, danach sind jährliche Anpassungen entsprechend der Preissteigerungsrate möglich.